Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0, auf der Überholspur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Piezomessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 39 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 139 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

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