Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Heroldsberg, auf der B 2, im Abschnitt 2920, bei km 1.05, Ri. Norden wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 126 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 56 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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