Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Weiden i.d. Oberf. A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 520, km 2.050, Ri. Holledau um 65 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 165 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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