Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schafstedt, auf der Hauptstraße, ggü. Pendlerparkplatz, beidseitig die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 82 km/h. 20,00 € Verwarnungsgeld angeboten.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandte Vordruck Anhörung
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