Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Thal, Ortslage die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 76 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Einseitensensor und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung des Betroffenen

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