Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwandorf, auf der B 85, im Abschnitt 1540, in Höhe km 1,050, in Richtung A 93 mit 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.