Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stammham, auf der A 9, Ri. München, im Abschnitt 880, bei km 5,750 die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 155 km/h bei erlaubten 120 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formblatt Zeugenbefragung
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