Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 71,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 46,50 m in Eurasburg, auf der A 8, Ri. München, AB 420, km 2.786 wurde bei einer Geschwindigkeit von 143 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
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