Am 21.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 159 km/h der erforderliche Abstand von 79,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Freising, auf der A 92, Ri. München, Abschnitt 220, km 1.235 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 32,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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