Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug wurde um 36,00 m in Frasdorf, auf der A 8, Ost, München, AB 1160, im Bereich von km 3,84 wurde bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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