Der erforderliche Abstand wurde in Frasdorf, auf der A 8 Ost, München, AB 1160, im Bereich von km 3,84 bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h nicht eingehalten. Statt des nötigen Abstandes von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 23,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen
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