Der vorgeschriebene Abstand wurde in Landshut, auf der A 92, Ri. Deggendorf, im Abschnitt 320, Höhe km 6,350 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 67,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 27,00 m gemessen. Damit betrug die Distanz weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video und Foto festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formblatt Anhörung
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