Der erforderliche Abstand wurde in Postau, auf der Bundesautobahn A 92, in Fahrtrichtung München, Abschnitt 410, bei km 2,400 bei einer Geschwindigkeit von 144 km/h nicht eingehalten. Statt des nötigen Abstandes von 72,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 20,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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