Am 1.1.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 102 km/h der erforderliche Abstand von 51,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach auf der A 3, Richtung Frankfurt, Abschnitt 1280, km 5,600 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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