Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Reher, auf der B 430, Abschnitt 40, in Höhe km 0,4, um 47 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 167 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen
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