Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 82541, Münsing, OT St. Heinrich, Seehaupter Str., Höhe HsNr. 57 mit 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 dokumentierte mit Foto 134 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Formular Anhörung
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