Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 84107, Weihmichl / Unterneug., B 299, Römerstraße, ggü. Hs.-Nr. 21 mit 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Messung mit Jenoptik TraffiStar S350 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandt.

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