Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 18.06.2016 in 84416, Taufkirchen, Vils, auf der B 15, Richtung Solching, Höhe Einmündung Polzham, außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät Leivtec XV3 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Formular: Anhörung des Betroffenen

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