Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 84543, Winhöring AÖ 3, Toerringstraße, Höhe Einfahrt z. Toerringstraße 21. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Frontfoto 82 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Formular Anhörung
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