Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 85669, Pastetten / Fendsbach, St 2331, Höhe Fendsbach Hs.-Nr. 2 mit 20 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Jenoptik Enforcement Trailer Semstation dokumentierte mit Foto 80 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Vordruck Anhörung
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