Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 94481, Grafenau / Nendlach, St. 2321, Ortsdurchfahrt, ggü. Hs.-Nr. 21 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 31 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Einseitensensor mit Frontfoto ergab 81 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Vordruck Anhörung
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