Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Asbach-Bäumenheim, B 16, Abschnitt 1860, km 2,200, Ri. Donauwörth wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 151 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 151 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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