Mit 61 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h in Augsburg, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 360, km 3,500 außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 und Foto ergab 181 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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