Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Coburg, A 73, Ri. Feucht, Abschnitt 160, km 4,300 Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1, Foto die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 52 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 dokumentierte mit Foto 112 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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