Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Creußen, A 9, Ri. München, Abschnitt 380, km 12.100 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 45 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto ergab 125 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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