Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dillingen a.d. Donau, B 16, Abschnitt 1530, km 1,220, Ri. Höchstädt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 wurden 1127 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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