Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, auf der BAB 9, AK Neufahm, AB 1080, Ast G – Z, km 0,813, Neben FB A 92 mit 34 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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