Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Fürth, A 73, Ri. Feucht, Abschnitt 730, km 2.08 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 107 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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