Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fürth, B 8, Abschnitt 1840, km 0.2, Ri. Neustadt a. d. Aisch die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit ergab 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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