Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Glonn, St 2079, Abschnitt 340, ca. km 0,300, Ri. Hohenthann wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 94 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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