Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Haßfurt, Dr,-Ambundi-Straße, Ri. Brüder-Becker-Straße um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Vordruck Zeugenbefragung übersandt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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