Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Höchstadt a. d. Aisch, A 3, Richtung Frankfurt, Abschnitt 600, km 0.0 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto ergab 112 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandt Vordruck Anhörung
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