In Jena, auf der BAB 4, Richtung Erfurt, in Höhe km 170,670, 3. Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
16 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Piezomessung 96 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Verwarnungsgeld: 30,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern sprach Schriftliche Verwarnung aus.
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