Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Landsberg am Lech, B 17, Abschnitt 530, km 0.100, Ri. A 96 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 84 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan FM1 in Enforcement und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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