Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainstockheim, A 3, Ri. Passau / Linz, Abschnitt 480, km 2,0 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 46 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 166 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenbefragung
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