Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 21 km/h in München, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A 96), im Abschnitt 240, Höhe km 2,894, Ri. Lindau überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 mit Foto 101 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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