In München, Heilmannstr. 11A, stadtauswärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften bei erlaubten 30 km/hum 18 km/h überschritten, Die Lasermessung mit Frontfoto ergab 48 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle München übersandte Anhörungsbogen
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