Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Richard-Strauss-Tunnel, Ri. Süden, Denninger Str., Block 114, li. Spur mit 11 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – stationär- TraffiStar S330 dokumentierte mit Foto 71 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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