Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neidhartshausen, B 25, Ortsdurchfahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 84 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung mit Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung
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