Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Breslauer Straße, ggü. Lübener Straße 18, Ri. nordost die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 89 km/h bei erlaubten 60 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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