Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nürnberg, Finkenbrunn, Höhe Zufahrt zu den Anwesen 140 und 150, Ri. stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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