Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Flughafenstraße, ggü. 95, Ri. Flughafenstraße 97 mit 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 46 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung und Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandt.
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