Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Regensburg, auf der A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 1080, bei km 1,960, H. AS Burgweint die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto ergab 122 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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