Der Rotlichtverstoß in Rudolstadt, Kreuzung Ankerwerk / B 85, Spur 1 + 2, FR Zentrum, FR Schaala wurde mittels Lasermessung mit Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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