Bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h der erforderliche Abstand von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, auf der A 3, Ri. Passau/Linz, Abschnitt 1280, km 5,510 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem 4.5 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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