Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Starnberg, B 2, Abschnitt 920, km 0.044, Ri. Weilheim um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 81 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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