Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Veitshöchheim, auf der B 27, Abschnitt 240, im Bereich von km 0,14, Ri. Karlstadt mit 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Verkehrsüberwachungsdienst Veitshöchheim übersandt.
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