Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Würzburg, B 19, Abschnitt 780, km 0,1, Ri. Schweinfurt um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 101 km/h, Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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