Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stolpen-Albstadt, S 164 um 9 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 39 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge übersandte Verwarnung / Anhörung
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