Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Wünnenberg, Krs. Paderborn, BAB 44, km 68,700, Gem. Bad Wünnenberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden 97 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandte Anhörungsbogen
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